Anlegerschutz 2010

Bessere Beratungsdokumentation als Wettbewerbsfaktor

Das Gesetz zum Anlegerschutz, das ab 2010 eine umfassende Dokumentation jeder Geldanlageberatung vorschreibt, setzt die Kreditinstitute unter Zugzwang. Mehrere Millionen Euro wird allein die Umstellung kosten, von etwaigen Prozesskosten und Regressansprüchen ganz abgesehen.