Ein Drittel der Institute unterstützen die SEPA-Lastschrift noch nicht. Das ergab ein Test von ABK/EFiS und ibi research der Universität Regensburg. Insgesamt 183 Lastschriften von Konten bei 76 Banken wurden zu diesem Zweck eingereicht. Die eingezogenen Beträge kamen der Janusz-Korczak-Schule in Langen zugute.
56 eingereichte Lastschriften wurden abgewiesen, da die betreffenden Institute die SEPA-Lastschrift derzeit auf freiwilliger Basis noch nicht unterstützen. Ab dem 1. November 2010 sind alle Kreditinstitute zur Unterstützung der SEPA-Lastschrift verpflichtet. Der Einzug von Konten des Instituts muss dann möglich sein.
Insgesamt 127 Lastschriften konnten erfolgreich eingezogen werden. 56 Rückmeldungen der Kontoinhaber flossen in die Auswertung ein. Die wichtigsten Ergebnisse:
Informationen für Zahlungspflichtigen in der Regel vorhanden
Die Bezeichnung der Zahlung, der Empfänger, die Gläubiger-Identifikationsnummer, die Mandatsreferenz und der Verwendungszweck waren in den meisten Kontoauszügen vollständig und richtig. Zweck der Gläubiger-Identifikationsnummer und der Mandatsreferenz ist es, den Empfänger beziehungsweise das vom Zahlungspflichtigen erteilte Mandat eindeutig zu bezeichnen.
Bezeichner unterschiedlich benannt
Neben diesen vorgeschriebenen Informationen fanden sich häufig weiterführende Informationen auf den Kontoauszügen der Zahlungspflichten, wie etwa die IBAN (International Bank Account Number) und der BIC (Bank Identifier Code) des Zahlungsempfängers oder die so genannte Ende-zu-Ende-Referenz, die vom Zahlungsempfänger vergeben wird.
Die Janusz-Korczak-Schule war jedoch nur in gut der Hälfte der Auszüge als abweichender Auftraggeber angegeben, obwohl diese Information im SEPA-Lastschriftdatensatz an die Bank des Zahlungspflichtigen übermittelt wird. Ziel der Angabe des abweichenden Auftraggebers ist es, dem Zahlungspflichtigen die Zuordnung der Zahlung zu erleichtern, wenn Lastschriften von einem Dienstleister eingezogen werden und nicht vom Vertragspartner des Zahlungspflichtigen selbst.
Zudem wurde deutlich, dass die beteiligten Banken unterschiedliche Bezeichner für diese Informationen verwenden, etwa"EREF+", "Auftragsreferenz" oder "Kundenreferenz" für die Ende-zu-Ende-Referenz. Zweck dieser Bezeichner ist es, die unterschiedlichen Referenzen und Identifikationsnummern auf dem Kontoauszug voneinander abzugrenzen und eindeutig zu kennzeichnen, so dass deutlich wird, um welche Information es sich jeweils handelt.
Standardisierung wäre wünschenswert
Nach Informationen von ibi research zeigen die Ergebnisse, dass die SEPA-Lastschrift grundsätzlich funktioniert. Es wäre jedoch erstrebenswert, dass alle Banken die im Lastschrift-Datensatz enthaltenen Informationen möglichst vollständig an ihre Kunden weitergeben und dafür einheitliche Bezeichner verwenden.
Die Rückmeldungen der bezogenen Kontoinhaber hat ibi research an der Universität Regensburg anonymisiert ausgewertet und aufbereitet. Die vollständigen Ergebnisse stehen auf der Website von ibi research zum kostenlosen Download zur Verfügung.
rh