Cashmanagement-Aufgaben: Individuelle Lösungen bei der Münzgeldversorgung

 
01.09.2010
 

Die Geld- und Wertdienstleistungsbranche steht vor erheblichen Herausforderungen. Nach der von der Bundesbank beschlossenen Reduzierung ihrer Filialen und Aufgaben werden Unternehmen künftig erweiterte Verantwortungen beim Bargeldhandling übernehmen.

Einhergehend mit der am 30. April 2011 endenden Übergangsfrist für die Umsetzung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), verändern sich zum 1. Januar 2011 wesentliche Angebote der Bundesbank im Cashmanagement. Voraussetzung für eine erweiterte Verantwortung beim Bargeldhandling ist die Lizensierung gemäß ZAG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).


Ab 1. Januar 2011 sind bei der Bundesbank im Münzgeldverkehr ausschließlich so genannte Normcontainer zugelassen. Das bedeutet, dass Aus- und Einzahlungen bei der Bundesbank nur noch in kompletten Containern einer Stückelung (ein Euro, zwei Euro etc.) bestellt oder abgeliefert werden können. Der Gesamtgegenwert aller Stückelungen in den acht Containern beläuft sich dann auf 314.000 Euro bzw. ein Gesamtgewicht von zirka fünf Tonnen. Während einer Übergangszeit kann Münzgeld zwar auch weiter unterhalb dieser Vorgaben abgeholt und eingezahlt werden. Allerdings ist dies ist mit einem hohen Entgelt von bis zu 200 Euro je Abholung verbunden.


Am 30. April 2011 endet die Übergangsfrist des ZAG, das am 1. November 2009 in Kraft getreten ist. Mit Ablauf dieser Übergangsfrist werden alle Pressemitteilung Münzgeldkonten und Sammel-Treuhandkonten zur Bargeldversorgung durch die Bundesbank gekündigt. Parallel erhalten alle Wertdienstleister, die über eine Zulassung gemäß § 8 ZAG verfügen, auf Antrag Girokonten zur Geschäftsabwicklung. Auf Basis der ZAG-Lizensierung ist diesen Geld- und Wertdienstleistern dann das Cash-Recycling erlaubt, d. h., sie dürfen Banknoten und Münzen nach ordnungsgemäßer Prüfung auf Echtheit und Qualität ohne direkte Einbindung der Bundesbank selbst wieder in Umlauf bringen.

jz