bank21: GAD schafft Transparenz

 
21.11.2008
 

Die GAD stellt den Volks- und Raiffeisenbanken in ihrem Geschäftsgebiet jetzt unter bank21 ein Kostenrechnungsmodul zur Verfügung, das der jeweiligen Controlling-Abteilung einen strukturierten und umfassenden Überblick über die Kostensituation der Bank ermöglicht. Anhand des Systems werden eingehende Rechnungen nach dem Verursacherprinzip auf Kostenarten und -stellen verteilt.

Per Knopfdruck können Banken dann über das bank21-Reporting eine Übersicht über die aktuelle Kostensituation erhalten. So können Banken kurzfristig ihre Kosten stärker beeinflussen und managen. Die automatisierte und strukturierte bank21-Kostenrechnung erleichtert vor allem kleineren Banken die Kostenverwaltung und -planung. Mit der neuen Funktion bildet das Bankenverfahren bank21 nicht nur sämtliche Prozesse im Bankengeschäft ab, sondern integriert auch betriebswirtschaftliche Funktionen der Bank. Die Rechnungsbelege werden von der Controlling-Abteilung der Bank erfasst, strukturiert und verursachungsgerecht auf Kontenarten und Kostenstellen verteilt. Das einheitliche Kostenrechnungssystem ermöglicht den Banken darüber hinaus auch Kostenvergleiche zwischen einzelnen Filialen. Dabei orientiert sich bank21-Kostenrechnung am Kontenrahmen des Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken und beinhaltet auch eine Budgetfunktion für jede Kostenart. Außerdem ist es möglich, das System an die individuellen Anforderungen der Bank anzupassen und einen bankeigenen Kontenrahmen aufzubauen. Die Budgetfunktion ist auf Kostenstellen erweiterbar.
Eine Schnittstelle von bank21-Kostenrechnung zu einer BasWare-Lösung des GAD-Tochterunternehmens Ratiodata bietet weitere Vorteile für das Controlling einer Bank. Dabei handelt es sich um eine IT-Lösung zur elektronischen Bearbeitung des Rechnungs-Workflows, die eine schnelle und transparente Eingangsrechnungsbearbeitung ermöglicht. Das System gibt einen stets aktuellen Überblick über den Bearbeitungsstatus der Rechungen, der Rechnungslauf kann auf dem Bildschirm verfolgt werden, und zwar dezentral von allen, die mit der Rechnung und ihrer Prüfung befasst sind: Finanzbuchhaltung, Besteller, Prüfer und deren Vorgesetzte.

jtw