7. KWG-Novelle: Datenermittlung per Mausklick

 
04.01.2008
 

Am 1.1.2008 traten zwei weitere neue Regelungen der 7. KWG-Novelle in Kraft: Sie betreffen die Solvabilitäts-Verordnung (SolvV) im Rahmen von Basel II und die Groß- und Millionenkredit-Verordnung.

"Mit unserem Bankenverfahren bank21 bieten wir den rund 460 Volks- und Raiffeisenbanken in unserem Geschäftsgebiet ein Maximum an Unterstützung und Arbeitserleichterung zur Erfüllung auch dieser neuen gesetzlichen Vorschriften", erklärt Vorstandsmitglied Anno Lederer. Die besonderen Vorteile: Die Banken können durch die vollständige Integration in bank21 täglich und einfach per Mausklick alle relevanten Daten einsehen und IT-gestützt für die Quartalsmeldungen an die Bundesbank zusammenstellen. Ein aufwändiges manuelles Bearbeiten von Listen oder Daten ist nicht erforderlich. Alle relevanten Datensätze sind in bank21 abrufbar und werden sehr übersichtlich dargestellt. Auch kann die Bank aus verschiedenen Parametern und Bewertungsansätzen die aus ihrer Sicht zutreffenden auswählen und somit gezielt ihre Risikoermittlung steuern. Des Weiteren ist es beispielsweise möglich, dass die Bank relevante Parameter verändert und gleichzeitig nachvollzieht, wie sich diese Veränderungen auf ihre Solvabilitätskennziffer auswirkt.

Darüber hinaus sind die 460 Volks- und Raiffeisenbanken auch fachlich sehr gut auf die neuen gesetzlichen Regelungen vorbereitet. Alle haben entsprechende Fach- und IT-Schulungen der GAD und der regionalen Verbände abgeschlossen. Zusätzlich dazu hat die Mehrheit der Banken in den letzten Monaten Proberechnungen mit bank21 durchgeführt. Über dieses Tool in der Basel-II-Komponente konnten die Banken bereits seit Anfang 2007 IT-gestützt ihre Risikoermittlung nach dem neuen Kreditrisiko-Standardansatz gemäß SolvV im Vorfeld simulieren.

Positives Feedback erhielt die GAD auch für ihre IT-Lösung im Rahmen der Groß- und Millionenkredit-Verordnung. So schätzen die Banken beispielsweise, dass die Suchkriterien differenziert und übersichtlich dargestellt sind und sie einzelne Meldepositionen zu den Kreditnehmern analysieren können. Auch ist es möglich, Kunden und Geschäfte gezielt herauszusuchen und im Rahmen der Groß- und Millionenkredit-Verordnung zu überprüfen und zu bewerten.

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