Der Wandel von der Auszahlstelle zum Beratungsinstitut verlief bei den meisten Banken und Sparkassen fließend. Die neue Vertriebskultur erforderte jedoch oft genug bauliche Veränderungen, denn nun waren diskrete Bereiche für die Beratung gefragt. Der zügige Umbau vieler Geschäftsstellen trug der neuen Ausrichtung Rechnung – allerdings mit direkten Auswirkungen auf die Sicherheitssituation. Denn über die gesetzlichen Vorschriften nach UVV-Kassen machten sich während der Umgestaltungsphase viele Planer keine Gedanken. Das Resultat: Heute verstoßen etliche Geldinstitute gegen die gesetzlichen Verordnungen.
Da die Verstöße häufig nicht direkt geahndet werden, hat dies zunächst keine sofort erkennbaren Folgen. Wenn jedoch etwas passiert ist, drohen neben materiellen und Imageverlusten empfindliche Strafen seitens des Gesetzgebers.
Immer mehr Geldinstitute hätten ihre Sicherheitsdefizite ausgemacht und suchten Abhilfe, weiß der Anbieter für integrierte Sicherheitslösungen Gunnebo. Gefragt sind Lösungen, welche die UVV-Kassen berücksichtigen, ohne dabei der Umsetzung vertriebspolitischer Ziele in die Quere zu kommen. Denn die oberste Maxime für eine zeitgemäße Geschäftsstelle ist ihre Effizienz – sie muss sich rechnen, um erfolgreich zu sein. So sollten Sicherheitslösungen neben der Gewährleistung einer modernen Servicekultur auch einen flexibleren Personaleinsatz ermöglichen. Es gilt also, Freiraum für Beratung und Service zu schaffen, gleichzeitig müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutze von Mitarbeitern, Entscheidungsträgern und Kunden eingehalten werden.
Gunnebo setzt mit seinen integrierten biometrischen Lösungen SafePoint TT Plus und SafeGate einen neuen Sicherheitsstandard für Bankfilialen, der sowohl effizient also auch UVV-Kassen-gerecht ist. Die Lösungen sind einfach aufzusetzen und können über eine einheitliche softwarebasierte Plattform zentral gesteuert und überwacht werden. Biometrische Daten müssen nur einmal erfasst werden und stehen dann unterschiedlichen biometrischen Sicherungskonzepten für das gesamte Geschäftsstellennetz zur Verfügung.
Die klassische BBA-Stelle setzt laut § 18 Abs. 1 BGV C9 als Mindestanforderung zwei Personen in ständigem Blickkontakt voraus. Sobald die Kundenfrequenz weniger Personal erfordert, eine ausgesprochen ineffiziente Angelegenheit. Zudem behinderte der Zwang zum Sichtkontakt die Beratung in diskreten Räumen. Auch die Kleinstgeschäftsstelle (§ 19 BGV C9) ist nicht optimal aufgestellt, wenn es um zeitgemäße und vom Kunden geschätzte Servicekultur geht, denn die Mitarbeiter dürfen keinen Zugang zu Bargeld haben. Dann hieße es nämlich, treue Kunden ohne Geld wieder nach Hause schicken zu müssen, wenn keine Karte mitgebracht wurde. Verglaste Lösungen haben ebenfalls Nachteile: Diskrete Beratungsleistungen werden bei einer Vollverglasung verhindert, die klassische Kassenbox bindet wiederum unnötig Kräfte, da sie ständig besetzt sein muss.
Die Plus-Geschäftsstelle
Eine bessere Alternative bietet in Kombination mit biometrischen Sicherheitslösungen die Plus-Geschäftsstelle, die vom konventionellen Zwang zum Sichtkontakt im Kundenraum befreit. Der Kerngedanke: Etliche Bargeldtransaktionen können dank moderner Technik durch nur einen Mitarbeiter unter Mitwirkung eines Kunden durchgeführt werden. Das Gros der Auszahlungen (bis zu 95 Prozent und mehr) geschieht ohnehin mittels GAA oder SB-Kasse. Für den verbleibenden Teil der Transaktionen bieten sich biometrische Lösungen an, die UVV-Kassen-Konformität garantieren und gleichzeitig einen modernen Vertrieb unterstützen, der auf effiziente Abläufe angewiesen ist.
Biometrische Sicherheit
Sicherheitsexperte Gunnebo hat mit SafePoint TT Plus eine biometrische Lösung für Plus-Geschäftsstellen auf den Markt gebracht, bei der lediglich ein Mitarbeiter anwesend sein muss. Dieser kann bestimmte Bargeldgeschäfte allein tätigen. Hierzu zählen Ein- und Auszahlungen, an denen der Kunde mitwirken kann (etwa über die SB-Kasse). Es besteht kein Zwang zum Sichtkontakt. Sonderfälle – der Kunde hat keine Karte dabei, eine Großgeldauszahlung ist gewünscht – werden durch die biometrische Einbeziehung des Kunden oder des zweiten Mitarbeiters geregelt. Ein zweiter Mitarbeiter wird erst dann erforderlich, wenn auf Bargeldbestände im Tagestresor oder auf Hintergrundbestände zugegriffen wird, sowie beim Kassenabschluss und der Geldlogistik. Hierzu müssen sich die Mitarbeiter biometrisch ausweisen. Das geschieht mittels Fingerprint-Sensor, eine Namenseingabe ist nicht notwendig. Das System gibt daraufhin die Geldbestände nach der gesetzlich vorgeschriebenen Verzögerungszeit automatisch frei.
Die Fingerprint-Module garantieren eine einfache und schnelle Bedienung. Das Fingerauflegen genügt, um eine Identifikation zu ermöglichen – ideal bei unterschiedlichen Mitarbeiterkombinationen. Zudem müssen die Mitarbeiter ihre Finger nicht gleichzeitig auflegen, der Prozess ist also flexibel. Identifiziert wird aufgrund der Temperaturunterschiede der Linien in der Haut. Der Verschmutzungsproblematik, wie sie bei optischen Systemen auftreten kann, wird auf diese Weise clever aus dem Weg gegangen. Werden mehrere Fingerprint-Sensoren eingesetzt, können die Mitarbeiter sich an jedem beliebigen Sensor anmelden. Die grundsätzliche Plus-Lösung von Gunnebo erfordert jedoch nur ein einziges Modul. Erst bei Installation einer zusätzlichen Zutrittskontrolle wird ein weiteres Modul notwendig.
Per Browser-Technologie kann der Identifizierungsprozess von jedem Arbeitsplatz aus gesteuert werden. Gunnebo bietet eine vernetzte Lösung mit einer eigenen zentralen Administrationsanwendung an, in die alle verwendeten Komponenten integriert werden können – Tagestresor, Mini-Controller und Fingerprint-Module sowie eine WTU-Funktionalität. Die biometrische Anwendung macht Türen und Schlösser erheblich sicherer. Soll ein elektronisches Schloss per Code-Eingabe geöffnet werden, darf dieser Code beispielsweise erst nach biometrischer Freigabe der dazu berechtigten Person eingegeben werden. Auch Schlüsselentnahmen und -rückgaben lassen sich biometrisch kontrollieren. Das Schlüsseldepot von Gunnebo sichert Hintergrundbestände wirksam ab, da kein Zugriff erfolgen kann, wenn die herkömmlichen Schlüssel nicht biometrisch freigegeben werden.
Alternative für kleine Geschäftsstellen
Mit SafeGate bietet Gunnebo eine biometrische Sicherheitslösung für bargeldlastige und nur mit wenigen Mitarbeitern besetzte Geschäftsstellen an. Diese Lösung erlaubt die Abwicklung aller Geschäftsvorfälle mit nur einem Mitarbeiter. Neben dem sofortigen Zugriff auf Bargeld (der Weg durch die Schleuse dauert circa 7 Sekunden) kann mit der Installation einer biometrischen Schleuse übrigens auch ein geschlossener Sicherheitsbereich oder eine Bedarfskasse geschaffen werden.
Das Prinzip der biometrischen Schleuse basiert auf Personenvereinzelung: Über ein Zwei-Türen-System haben nur einzelne Mitarbeiter Zutritt, die sich biometrisch ausweisen können. Im gesicherten Bereich darf auf maximal 25.000 Euro direkt zugegriffen werden. Bargeld ist ausschließlich über den Zutritt zur Schleuse erhältlich. Die Öffnung der ersten Tür erfolgt über einen Taster oder eine Code-Eingabe (inklusive der Möglichkeit, einen stillen Alarm abzusetzen) oder über das Zugangsmedium der Bank. Erst nach Verriegelung der ersten Tür und der biometrischen Identifikation der sich im Zwischenraum befindlichen Einzelperson öffnet sich die zweite Tür.
Sensorik-Spezialist Gunnebo erfüllt mit seinem Schleusensystem sämtliche Forderungen der UVV-Kassen und VBG. Zudem ist die Nachrüstung in bestehende Räume denkbar einfach, denn die Montage erfolgt – ohne Stolperstelle – auf Fertigfußboden. Die Gunnebo-Schleuse kommt übrigens ohne Gewichtserfassung aus, das sorgt für mehr Akzeptanz bei den Mitarbeitern.