Videoüberwachung in Banken

 
Heft 6/2010
 

BHE-Broschüre gibt Hilfestellung.Banken setzen aufgrund ihres hohen Sicherheitsbedarfs
bereits seit Längerem Videoüberwachungstechnik ein. Diese soll dem Schutz von Mitarbeitern und
Kunden vor Überfällen, aber auch zur Aufklärung weiterer Delikte (Manipulation an Geldautomaten) dienen. Neben der reinen Livebeobachtung (sogenanntes Monitoring) werden daher auch Aufzeichnungen gefertigt, um Straftäter überführen zu können.

Aufgrund der mit der Beobachtung und Aufzeichnung verbundenen Eingriffe in Persönlichkeitsrechte unterliegt der Einsatz von Videoüberwachungstechnik strengen gesetzlichen Regelungen. So haben speziell die Banken eine Reihe von Vorgaben zu beachten, die sich aus den Unfallverhütungsvorschriften Kassen (BGV C 9) der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ergeben. Des Weiteren ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einschlägig, das sich mit dem Schutz personenbezogener Daten (zu denen auch Bilddaten gehören) befasst. Schließlich sind die Arbeitnehmervertretungen vor Umsetzung derartiger Maßnahmen einzubeziehen, weil der Einsatz von Überwachungstechnik auch der Verhaltenskontrolle von Mitarbeitern dienen kann und damit nach dem Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist.

Um den Banken eine Hilfestellung beim Einsatz der Videoüberwachungstechnik an die Hand zu geben, hat der BHE (Bundesverband der Hersteller und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen e.V.) in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert von der überregionalen Sozietät WRD Witt Roschkowski Dieckert (www.wrd.de) eine Broschüre zum Thema „Videoüberwachung in Banken“ erstellt. In dieser Broschüre werden alle einschlägigen Rechtsgrundlagen erläutert und praxisrelevante Hinweise zum rechtssicheren Einsatz der Videoüberwachungstechnik gegeben. Insbesondere befasst sich das Papier mit den beabsichtigten Neuregelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz, die auch für Banken von Bedeutung sind. Dort wird erstmals die Beobachtung nicht öffentlich zugänglicher Betriebsstätten geregelt, was für die Videoüberwachung von Büroräumen und sonstigen innerbetrieblichen Anlagen (beispielsweise Pausenräume) von Relevanz ist.

Download

 

Die Broschüre „Videoüberwachung in Banken“ sowie weitere Informationen zum Thema
„Videoüberwachung“ stehen auf der BHE-Homepage www.bhe.de im Fachbereich Videoüberwachung zur Verfügung.


Branchenguide 2011
CallCenter for finance 2011
CallCenter Verband