Gastkommentar von Dr. Rudolf Neuhof

Unternehmenssanierung – was ist das?

 
Heft 6/2011
 
Unternehmenssanierung – was ist das?
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Rechtsanwalt Dr. Rudolf Neuhof ist Seniorpartner der Neuhof Rechtsanwälte Partnerschaft in Nürnberg und auf Recht und Praxis der Unternehmenssanierung spezialisiert.

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privat

Jede Bank hat mit der Sanierung von Unternehmen in irgendeiner Form zu tun. Doch was ist rechtlich eigentlich wirklich gemeint und wie ist überhaupt die aktuelle Rechtslage? Antworten hierauf gibt Rechtsanwalt Dr. Neuhof.

Unternehmenssanierung ist die Feststellung und Beseitigung der Krisenursachen und die Schaffung eines zukunftsfähigen Geschäftsmodells. Sie ist etwas anderes als bloßes Schließen akuter Liquiditätslöcher, um die vor der Tür stehende Insolvenz abzuwenden. Sanierung ist auch etwas anderes als vorübergehende Betriebsfortführung zwecks Verkauf an einen Investor. Die so genannte übertragende Sanierung in der Insolvenz ist Verwertung der Insolvenzmasse zur Gläubigerbefriedigung. Ob und wie saniert wird, entscheidet der Investor.

Unternehmensverkauf als Alternative

Je größer das Unternehmen, umso schwieriger und aufwendiger wird die Sanierung. Der Unternehmensverkauf erscheint nur auf den ersten Blick verlockend: Kein Tauziehen bei der Verteilung von Sanierungsbeiträgen, keine jahrelange Umsetzung, keine Sanierungsrisiken. Stattdessen lediglich Bereitstellung der bis zum Investoreneinstieg benötigten Liquidität, Finanzierung der M&A-Aktion und Aussicht auf eine schnelle Lösung.

Erleichterung der Unternehmenssanierung

Im Ergebnis ist die gelungene außergerichtliche Sanierung jedoch der Königsweg für alle Betroffenen. Indes wird es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten immer schwerer, den erforderlichen Konsens der „Sanierungsplayer“ zu erzielen. Zu unterschiedlich sind die Ziele und Interessen der Beteiligten. Von daher ist das Bemühen des Gesetzgebers verständlich, mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ein eigenständiges Sanierungsverfahren in der Insolvenz zu schaffen. Demnach sollen Geschäftsleiter und Anteilseigner motiviert werden, künftig nicht erst nach Eintritt der Insolvenzreife, sondern schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens Insolvenzantrag zu stellen. Als „Zuckerbrot“ soll mit einer attraktiven Eigenverwaltung für die Unternehmer ein Schutzschirm gegen sanierungsunwillige Gläubiger gespannt werden. Andererseits soll das Blockadepotenzial der für die Krise Verantwortlichen durch einen unabhängigen Sachwalter beschränkt und dem Debt-Equity-Swap notfalls auch gegen den Willen der Anteilseigner zum Durchbruch verholfen werden. Beides wirkt auf die Unternehmer eher abschreckend.

Motivationsdilemma

Ob dieses Motivationsdilemma gelöst werden kann, ist fraglich. Deshalb sollte sich das Augenmerk auch auf die geplante gesetzliche Regelung der vorgerichtlichen Sanierung richten. Eine Sanierung in der Insolvenz des Unternehmens macht vor allem dann einen Sinn, wenn eine vorgerichtliche Sanierung trotz an sich gegebener Sanierungsfähigkeit des Unternehmens an Sanierungshindernissen scheitert. Konsenshürden können auch hier wie bei der vorgerichtlichen Sanierung durch Einsetzung eines professionellen neutralen Dritten ohne Eigeninteresse am Unternehmen überwunden werden.

Je nach Problemlage können Sanierungstreuhänder und -mediatoren oder Sanierungs- und Restrukturierungsberater nach dem Vorbild des KredReorgG zum ausschlaggebenden Erfolgsfaktor der Unternehmenssanierung werden. Die bunte Palette der Unternehmenssanierung ist gefragt, um in der Sanierungswelle Herr zu bleiben.

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