Make or buy?

 
Heft 1/2010
 

Softwaregestützte Optimierung der Anlageberatung.Generell gibt es in der Anlageberatung zwei Möglichkeiten: Die Implementierung einer Standardsoftware für Banken oder die Entwicklung einer Individualsoftware. Dabei wird heute immer mehr die Software von der Stange bevorzugt. Es gibt nach wie vor aber auch schwerwiegende Argumente für eine Individuallösung.

Ende letzten Jahres ging es durch alle Medien: Stiftung Warentest hatte Testkunden zu 21 verschiedenen Banken und Sparkassen geschickt, um einen Betrag von 30.000 Euro über fünf Jahre bei geringem Risiko und höchstmöglicher Rendite anzulegen. Die Ergebnisse waren ernüchternd: Keines der geprüften Kreditinstitute erhielt die Wertung „gut“, die besten schnitten knapp mit „befriedigend“ ab, zwei gar mit „mangelhaft“. Auch die Bundesregierung zeigte sich von den Ergebnissen entsetzt. „Wir werden eine gesetzliche Regelung zu einem verpflichtenden Produktinformationsblatt für alle Anlagen prüfen“, sagte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner am 25. Dezember 2009 gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Die Gründe für die mangelhafte Beratung liegen sicherlich in vielen Fällen darin, dass von manchen Beratern die zu erzielende Provision höher bewertet wird als eine Beratung, die Wünschen und Möglichkeiten des Kunden entspricht. Aber Beratern in Banken und Sparkassen, die eine bedarfsgerechte Beratung durchführen möchten, fehlt auch oft das passende Handwerkszeug: Beinahe alle guten Beratungen im Wertpapiergeschäft finden softwaregestützt statt – und können damit auch nur so gut sein, wie es die jeweilige Software erlaubt.

Anlageberatung als Standardprozess?

Generell gibt es in der Anlageberatung zwei Möglichkeiten: die Implementierung einer Standardsoftware für Banken oder die Entwicklung einer Individualsoftware. Für viele Prozesse gibt es mittlerweile Standardlösungen (beispielsweise von aixigo, C1 FinCon, Odyssey oder vwd).

Diese ermöglichen für jedes beteiligte Institut die Nutzung von Skaleneffekten sowie die Gewissheit, dass ihr Produkt stets den allgemeinen Standards entspricht. Für viele Standardprozesse des operativen Bereichs, etwa im Zahlungsverkehr, bei der Kreditbearbeitung oder auch im Portfolio-Management, ist eine solche Software durchaus geeignet. Ihre Schwächen werden erst dann sichtbar, wenn es darum geht, Prozesse zu individualisieren, was in der Anlageberatung oder Vermögensbetreuung in hohem Maße der Fall ist.

Hier unterscheiden sich die Strategien und Beratungsprozesse der Kreditinstitute deutlich voneinander. So berät beispielsweise Sparkasse X anhand eines vordefinierten Konzepts, das auch Anlagemöglichkeiten wie Versicherungen und Altersvorsorgeprodukte mit einschließt; Bank Y bietet eine Standardgeldanlage in drei bis vier unterschiedlichen Modellen oder Musterdepots an; Bank Z setzt dagegen auf eine ausführliche Risikobeleuchtung und legt großen Wert auf individuell auszudruckende Gebührenübersichten.

Diese drei Institute können nicht ohne weiteres mit einer standardisierten EDV-Lösung arbeiten – hier bedarf es einer Software, die individuell an die jeweilige Strategie angepasst ist. Daher sollte bei der Entscheidung für ein Beratungsprogramm stets ein ausführlicher Anforderungskatalog erstellt werden. Erfüllt der Standardanbieter weniger als zwei Drittel der Anforderungen, lohne es sich, über eine Individuallösung nachzudenken, so Kai Fürderer, Managing Consultant bei NIELSEN+PARTNER Unternehmensberater.

Die Hamburger Unternehmensberatung verantwortet und begleitet seit vielen Jahren Softwareprojekte in den Bereichen Asset Management, Affluent Banking und Private Banking. „Durch die notwendige Festlegung der einzelnen Prozessschritte und der jeweiligen Anforderungen an das Protokoll des Instituts wird immer wieder deutlich, wie unterschiedlich die einzelnen Banken beraten und wie unterschiedlich die Anlagevorschläge aussehen können und sollen“, sagt Fürderer aus eigener Erfahrung.

Passgenaue Lösungen und Einsparung von Kosten

Eine gemeinsam mit der Bank entwickelte Software bietet die Möglichkeit, dass diese freier in der Definition und Durchführung ihrer eignen Prozesse ist – und damit auch den Anlegern ein passgenau zugeschnittenes Produkt anbiten kann. Hinzu kommt, dass gerade für kleinere Kreditinstitute die Standardlösungen oft zu groß sind. Diese bieten oft viele Funktionen an, die gar nicht benötigt werden. Mit einer passenden, schlanken und auf die Bedürfnisse des jeweiligen Instituts angepassten Softwareapplikation kann das betreffende Kreditinstitut nach seinem eigenen Beratungskonzept arbeiten und muss seine Prozesse nicht einer – vielleicht gar nicht passenden – Standardsoftware anpassen.

Auch die Kosten für eine individuell entwickelte Softwarelösung liegen in der Regel nicht so hoch wie oft angenommen. Kann bei der Implementierung einer Standardsoftware beispielsweise mit einem Kostenaufwand von 5.000 bis 10.000 Euro Lizenzgebühren pro Arbeitsplatz und rund 20 Prozent p.a. für die Wartungspauschale gerechnet werden, fällt bei einer Individuallösung in der Regel ein (Gesamt-)Aufwand zwischen 150 und 300 Personentagen an. Dabei wird die Arbeit pro Personentag abgerechnet, Wartungskosten entstehen nur dann, wenn wirklich ein Weiterentwicklungsbedarf entsteht, oder sie werden durch eine geringere Supportpauschale (vor allem im Rahmen eines Schnittstellenbetriebs zur Anbindung der Host-Systeme) ersetzt. Gerade für größere Unternehmen kann hier die Entscheidung für eine Individuallösung immense Kosten sparen.

Dies bestätigt auch Martin Kolbe, CIO von Kühne + Nagel, der vor seiner Tätigkeit für den Logistiker lange in der Kreditwirtschaft tätig war: „In vielen Banken wird unverhältnismäßig viel Geld für Standardsoftware ausgegeben, die letztlich sowohl für einige Kernfunktionen als auch für die individuellen Anwedungen nicht oder nur schlecht geeignet ist. Bedenkt man, dass allein durch die 20 Prozent Wartungskosten, die bei Standardsoftware regelmäßig anfallen, egal ob eine Wartung in Anspruch genommen wird oder nicht, das gekaufte System innerhalb von fünf Jahren ein zweites Mal bezahlt wird, ist der Schritt hin zu einer Individualsoftware in jedem Fall lohnend.“

Implementierung und Support

Bei der Entscheidung für eine Individuallösung sollten die Anbieter genau geprüft werden damit sichergestellt ist, dass die Software gut dokumentiert ist sowie keine Abhängigkeit vom Anbieter entsteht und die implementierte Lösung im Zweifelsfalle auch von anderen Softwareentwicklern weiterentwickelt werden kann.

Zudem sollte immer eine unabhängige Beratung in Anspruch genommen werden. Gerd Klaasen, einer der geschäftsführenden Gesellschafter von NIELSEN+PARTNER: „Unsere Kunden können unseren umfangreichen Kriterienkatalog nutzen, um den passenden Anbieter beziehungsweise den passenden Weg für sich zu finden.“ Die Berater installieren dann eine Testversion, auch bei Individualentwicklungen in Form eines Prototypen, für einen POC (Proof of Concept) und stehen dem Kreditinstitut auch bei der späteren Implementierung zur Seite. „In unserem Team arbeiten IT- und Business-Consultants Hand in Hand – so können wir sicherstellen, den Kunden umfassend bei seinem Projekt unterstützen zu können“, sagt Klaasen.

Nicht zuletzt im Rahmen der Neuregelung des Anlegerschutzes zum 1.1.2010 wird es notwendig, dass die Beratung qualitativ hochwertig, nachvollziehbar ist und protokolliert wird, was ohne eine entsprechende IT-Lösung kaum möglich ist.

Im Hinblick auf die bevorstehenden gesetzlichen Änderungen wie auch auf das wachsende kritische Bewusstsein der Bürger über die Qualität von Beratungen tun Kreditinstitute gut daran, ihre aktuellen Softwarelösungen zu überprüfen und sich gegebenenfalls für eine Neuimplementierung eines Systems zu entscheiden, das die Qualität ihrer Anlageberatung nachhaltig sichern kann.

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