EU-Richtlinie

Konturen der MiFID

 
Heft 2/2006
 

Die Konturen der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) wurden mit der Veröffentlichung der Entwürfe der Level-2-Durchführungsmaßnahmen am 6. Februar 2006 klarer erkennbar. Das Ziel der Richtlinie ist es, die Transparenz für den Anleger zu erhöhen, den Verbraucherschutz zu stärken und EU-weit sicherzustellen sowie Wettbewerbshemmnisse auszuräumen.

Während bisher in der Diskussion um die Level-2-Durchführungsmaßnahmen die Vereinbarkeit mit nationalem Recht sowie den bereits bestehenden Wohlverhaltensregeln im Vordergrund standen, setzen sich jetzt die von der MiFID betroffenen Häuser mit den konkreten Auswirkungen des Regelwerks auf hausinterne Prozesse und unterstützende Anwendungen auseinander. Die geplante Anwendung der MiFID zum November 2007 und der bereits heute in der Öffentlichkeit erwartete große Einfluss auf die bestehenden IT-Systeme, macht MiFID auch in der IT-Abteilung zur Chefsache.

Die zentralen Themengebiete der MiFID wie

- die bestmögliche Ausführung der Kundenorders mit den wichtigsten Parametern Kurs und Kosten,

- die Gewährleistung einer Vor- und Nachhandelstransparenz mit einer entsprechenden einzelgeschäftsbasierenden Publikations- oder Dokumentationspflicht über einen langen Zeitraum und

- die Wohlverhaltensregel bei der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Nachweis, dass der Kunde angemessen informiert worden ist, haben, je nach Ausgestaltung der heutigen Prozesse und IT-Anwendungen, einen Einfluss auf die IT-Systemlandschaft.

Den systematischen Internalisierern von Wertpapieren schreibt das Regelwerk beispielsweise vor, verbindliche Kursofferten für die an einem geregelten Markt gehandelten Papiere zu veröffentlichen, für die sie Internalisierung betreiben und für die es einen liquiden Markt gibt. Bei Papieren, für die kein liquider Markt besteht, sollen Internalisierer ihren Kunden auf Anfrage Quotierungen anbieten. Des Weiteren werden Wertpapierfirmen in den meisten Fällen eine neu zu schaffende „Handelskontrolle“ einrichten, welche orderspezifisch oder auch auf Basis von Segmentierungen die Markt- und Preiskonformität nachprüfen muss und Verstöße aufdecken soll. Hieraus wird eine wesentliche neue Anforderung an die IT-Unterstützung entstehen.

Auch die Prozesse und Kontrollstrukturen für an Dritte ausgelagerte Dienstleistungen müssen auf Konformität geprüft und eventuell angepasst werden. Wegen der MiFID werden vormals durch den § 25a und § 33 KWG nicht erfasste Outsourcing-Aktivitäten zukünftig einer Regulierung unterzogen.

Kurz, die Umsetzung kann (muss aber nicht) alle Aspekte der IT in einem Hause berühren.

Das Management des Projekt- und des Anwendungsportfolios, das Lieferantenmanagement, die genutzte IT-Architektur und die Projektmethodik müssen auf die Umsetzung des interdisziplinären Projektes zur Umsetzung der MiFID-Anforderungen ausgerichtet werden.

Die kritischen Erfolgsfaktoren für das MiFID-Projekt aus dem Blickwinkel der IT-Leitung sind:

- enge Koordination aller Beteiligten,

- Umsetzung in kleinen testbaren Einheiten,

- enge Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden sowie

- Nutzung von verfügbarer Standardtechnologie.

Diese Schritte können zum Erfolg der MiFID-Einführung beitragen.

Den gesamten Artikel der Autoren Wolfgang Höhnel, Managing Consultant und Christian Appel, Senior Consultant, PPI Consulting Group, Frankfurt, lesen in der aktuellen Ausgabe "geldinstitute 2/2006" ab Seite 10.

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