Das am 1. Juli 2002 in Kraft getretene vierte Finanzmarktförderungsgesetz stellt Kreditinstitute in Deutschland vor neue Herausforderungen bei der Bekämpfung der Geldwäsche.
Neben der Verpflichtung, künftig Auskunft über die Konten der eigenen Kunden an die neue Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu geben, fordert der Gesetzgeber den Einsatz adäquater interner Sicherungssysteme gegen Geldwäsche sowie gegen Finanzbetrug.
Kreditinstitute sind somit verpflichtet, die Kontotransaktionen aller Kunden auf typische Verdachtsmomente fortlaufend zu überwachen, eine intensive Beobachtung auffällig gewordener Kunden- und Kontobeziehungen zu gewährleisten sowie begründete Verdachtsfälle anzuzeigen.
Das Spektrum der für diese Aufgaben angebotenen Softwaresysteme reicht von relativ einfachen, auf Filtertechniken beruhenden Anwendungen bis hin zu hochkomplexen, mit Methoden künstlicher Intelligenz operierenden Systemen.
Alle Systeme müssen konfiguriert werden, bevor sie mit der Erkennung und Verfolgung von Verdachtsfällen beginnen können. In der Phase der Konfiguration geht es darum, dass das System typische Abläufe bei der Geldwäsche zu verstehen und zu erfassen lernt. Diese Phase ist für den späteren Erfolg bei der Geldwäscheerkennung entscheidend. Abhängig vom technologischen Ansatz kann für diese Phase ein erheblicher Aufwand erforderlich sein. Für ein initiales Training eines neuronalen Netzes ist zum Beispiel ein Zeitaufwand von mehreren Monaten einzukalkulieren.
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