Die Veröffentlichung des Entwurfs der Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) hat unter den Kreditinstituten für Überraschung gesorgt. Dabei war diese Maßnahme eigentlich abzusehen: immer mehr Kreditinstitute sahen sich in der Krise, mangelhafte Organisation und Handhabung des Kreditgeschäfts mussten eingeräumt werden.
So haben viele Banken mit starken finanziellen Problemen zu kämpfen. Der Gang zum Insolvenzverwalter wird immer häufiger angetreten. Vor diesem Hintergrund war es unbedingt erforderlich, Mindeststandards für das Kreditgeschäft der Banken zu entwickeln. Schließlich fordert auch der Gesetzgeber, dass die Institute nach § 25a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes über geeignete Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken, über eine angemessene Geschäftsorganisation und über angemessene interne Kontrollverfahren verfügen müssen. Aber wie sollen die Banken mit so viel (Er-)Neuerung umgehen?
Ist wirklich alles neu?
Auf den ersten Blick scheint mit der Umstellung ein hoher Aufwand und damit auch hohe Kosten verbunden zu sein. Aber, das Bessere ist der Feind des Guten unter diesem Motto können die MaK auch verstanden werden. Das BaFin hat mit dem Entwurf der MaK die zukünftigen Eckpfeiler des Kreditgeschäfts bei Kreditinstituten klar definiert. In der Tat werden mit den MaK nur die bei vielen Kreditinstituten schon umgesetzten MaH und MaIR aus den Vorjahren konsequent erweitert. Der eingeschlagene Weg, die Risiken der Handelsgeschäfte zu managen, wird jetzt in sinnvoller Weise auch für den Kreditbereich in Ansatz gebracht. Für Kreditinstitute heißt das, bestehende Prozesse und Risikostrategien zu analysieren und, wenn nötig, den Vorgaben entsprechend anzupassen und zu verbessern. Dies mit dem Ziel, Kreditrisiken zukünftig früher zu erkennen. Das Kreditausfallrisiko zu minimieren.
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