Lösung zur Offenlegungspflicht

GAD hilft bei Basel II

 
Heft 1/2009
 

Die Eigenkapitalvorschriften des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht, Basel II, beschäftigen die Banken seit vielen Jahren. Mit der sogenannten erweiterten Offenlegungspflicht kommt zum Abschluss des Geschäftsjahres 2008 nun eine weitere Stufe hinzu. Die GAD bietet dazu jetzt als erster genossenschaftlicher Banken-IT-Dienstleister ihren Kunden eine effiziente Musterlösung an.

„Wir haben uns intensiv mit den Anforderungen der dritten Säule von
Basel II befasst und unsere Lösung passgenau auf die Anforderungen der Volks- und Raiffeisenbanken zugeschnitten“, erläutert Anno Lederer,
Vorstandsvorsitzender der GAD. Der von der GAD bereitgestellte Musterbericht begrenzt dabei die offenzulegenden Informationen auf ein angemessenes Maß. Das Dokument wurde gemeinsam mit dem Deutschen
Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) und den genossenschaftlichen Regionalverbänden entwickelt und von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen. Das Berichtsdokument wird allen Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt, die notwendigen Daten erhalten sie automatisch Ende Januar 2009 über das Bankenverfahren bank21. Diese Daten können dann von den Banken in den Offenlegungsbericht eingetragen werden. Neben dem Musterbericht bietet die GAD
ihren Kunden zusätzlich auch Seminare zur erweiterten Offenlegungspflicht nach Basel II an.


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