Geld sparen mit Banknotenrecycling

Freie Fahrt fürs Recycling

 
Heft 6/2007
 
Freie Fahrt fürs Recycling
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Ein Staat, der etwas auf sich hält, wird nicht umlauffähige Noten aus dem Verkehr ziehen, da die Qualität einer Währung häufig mit dem jeweiligen Land assoziiert wird. Hinzu kommt:
Je verschmutzter ein Schein ist, desto aufwendiger ist eine sichere Echtheitsprüfung. Die hierfür nötigen Banknoten-Bearbeitungssysteme stehen künftig nicht mehr zwingend in den Räumen der jeweiligen Notenbank.
Bild: G&D

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Neue Regeln der Europäischen Zentralbank (EZB) sorgen für Flexibilität bei der Bargeldbearbeitung. Eine jüngst umgesetzte EU-Verordnung räumt den Geschäftsbanken
mehr Freiheit bei der Wiederausgabe von Banknoten, dem sogenannten Recycling, ein und verkürzt so den Bargeldkreislauf. Erstmals gelten von Finnland bis Italien einheitliche Mindeststandards für die gesamte Eurozone.

Mit einem bisher einmaligen Schritt haben die EZB und die nationalen Zentralbanken aller derzeit 13 Staaten der Eurozone eine verbindliche Mindestqualität der ausgegebenen Banknoten vereinbart. Jedem Staat beziehungsweise jeder Notenbank steht es dabei frei, strengere Maßstäbe zu definieren. Grundlage ist eine EU-Verordnung von 2004 namens „European Recycling Framework“, zu Deutsch „Handlungsrahmen für die Falschgelderkennung und die Sortierung von Eurobanknoten nach Umlauffähigkeit durch Kreditinstitute und professionelle Bargeldakteure“. Nachdem die Länder der Eurozone einzeln die Ausgestaltung der Verordnung festgelegt haben, findet derzeit die nationale Umsetzung statt. Der Handlungsrahmen enthält einen Kriterienkatalog, der vorschreibt, bei welchen Beschädigungen eine Banknote auf jeden Fall an die jeweilige Zentralbank zur Vernichtung zurückgegeben werden muss. Parallel dazu liberalisiert er die Ausgabe von Geldscheinen, indem er es den Geschäftsbanken gestattet, die eingenommenen Noten in Eigenregie über Geldautomaten wieder auszugeben. Voraussetzung ist, dass sich die Geschäftsbanken bei diesem sogenannten Recycling an die von der EZB beziehungsweise der jeweiligen Notenbank vorgegebenen Prozesse halten. Bislang galt etwa in Deutschland eine wesentlich strengere Regelung: Die Banken durften ihre Geldautomaten ausschließlich mit Noten befüllen, die zuvor von der Bundesbank geprüft worden waren. Auf diesen Modus hatten sich 1994 die Geschäftsbanken mit der deutschen Bundesbank in einem Gentleman’s Agreement geeinigt. Je nach Lage der Bankfiliale legten die Geldscheine dabei teilweise beträchtliche Wege zurück – jeweils gut bewacht und versichert, versteht sich.

Mit der nationalen Umsetzung des EU-Handlungsrahmens durch die Bundesbank steht es den Kreditinstituten nun frei, die Umlauffähigkeit der eingenommenen Noten selbst festzustellen. Der Weg über die Filialen der Notenbank ist nicht mehr zwingend erforderlich. Die Bundesbank hat sich dazu mit dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) im März dieses Jahres auf einen Anwendervertrag geeinigt, den die Geschäftsbanken seit dem 23. Mai 2007 unterzeichnen können. Entschließt sich ein Geldinstitut, das Recycling der Banknoten selbst in die Hand zu nehmen, profitiert es von:

teilweise erheblich kürzeren Transportwegen,

geringeren Gebühren für Versicherung und Bewachung,

einem schnelleren Geldumlauf und damit geringeren Zinskosten sowie

weniger Kontrollzählungen.

„Je weiter der Weg zur nächsten Filiale der jeweiligen Zentralbank ist, desto größer sind tendenziell die Vorteile für das Geldinstitut, Banknoten selbst zu recyceln“, erläutert Dr. Wolfram Seidemann, Vice President Sales & Marketing der Division Banknotenbearbeitung bei Giesecke & Devrient (G&D). Zeitgleich mit der neuen Recyclingverordnung veröffentlichte die EZB eine Liste mit den zugelassenen Banknoten-Bearbeitungsautomaten für die Echtheits- und Umlauffähigkeitsprüfung. G&D hat mit dem kompakten Banknoten-Bearbeitungssystem Numeron F ein EZB-zertifiziertes Gerät im Programm, das sich vor allem für die Filialen von Geldinstituten eignet: Es prüft die Echtheit der Scheine, zählt die vorhandene Geldmenge und sortiert nicht umlauffähige Scheine aus. Ein ausgefeiltes Sensorsystem erkennt und bewertet Risse, Klebestellen und Verschmutzungen. Das Numeron F tastet zusätzlich jede Banknote beidseitig ab, detektiert infrarot absorbierende Graffitis sowie Eselsohren, Risse, Löcher und Flecken. Zehn Geldscheine werden so pro Sekunde geprüft und in umlauffähig und nicht umlauffähig sortiert. Für Cashcenter von großen Geschäftsbanken und Dienstleistern hat G&D mit der BPS 200, der BPS 500 und der BPS 1000 drei leistungsfähige Maschinen für große Banknotenvolumina im Programm. Sie prüfen nicht nur, sondern sortieren zudem gleich „auf einen Rutsch“ alle im Umlauf befindlichen Eurostückelungen in separate Stapler. Systeme dieser Leistungsklasse bewähren sich schon seit Jahren in großen Cashcentern. In Zukunft könnte diese Geräteklasse auch für Werttransportunternehmen von Interesse sein: Denn Geldinstituten, die Banknoten-Bearbeitungssysteme nicht selbst erwerben möchten, gestattet der Anwendervertrag auch das Outsourcen der Prüfung. In Zentralbanken sind die Systeme außerdem so konfiguriert, dass beschädigte Scheine automatisch in den Shredder wandern.

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