Seit Ende Mai steht die Beratungslösung ELAXY Baufinanzierung in einer neuen Version zur Verfügung, mit der Banken effiziente Beratungsprozesse entsprechend den neuen Verbraucherkreditlinien gestalten können.
Bankberater, Vermittler und Darlehensgeber verfügen damit über eine Lösung, mit der sie mit möglichst geringem Aufwand schnell zu Beratungsergebnissen kommen, die den neuen gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Diese wurden 2008 vom Europäischen Parlament beschlossen, im Juli 2009 in deutsches Recht umgewandelt und traten am 11. Juni 2010 in Kraft. Wesentliche Neuerung: Um EU-weit mehr Markttransparenz zu gewährleisten, müssen Banken alle mit dem Darlehen zwingend verbundenen Kosten bei der Berechnung des Effektivzinses berücksichtigen.
Gibt die Bank Darlehen nur aus, wenn sie mit einer Lebensversicherung, mit Restschuldversicherungen oder Sparplänen abgesichert sind, müssen die Kosten und Gebühren hieraus in den Effektivzins einfließen. Gleiches gilt für die Gegenfinanzierung eines Darlehens mit einem Bausparvertrag.
Die umfangreichen gesetzlichen Änderungen wurden von ELAXY in der Beratungsanwendung benutzerfreundlich umgesetzt und geben Finanzierungsdienstleistern größtmögliche Flexibilität: So kann beispielsweise eine Bank in der neuen Version der ELAXY Baufinanzierung die Effektivzinsberechnung exakt auf ihre Anforderungen und Finanzierungsprodukte anpassen.
Im Frontend der Software stehen diese dem Berater bei der Berechnung zur Verfügung. Er kann dann mit nur wenigen Mausklicks ein individuelles Finanzierungsangebot erstellen.