Der Anwalt als Kostensenker

 
Heft 3/2010
 
Der Anwalt als Kostensenker
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Karl Otto Armbrüster ist Rechtsanwalt und Seniorpartner der Kanzlei Dr. Petereit und Armbrüster.
armbruester@kpa.biz

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Kanzlei Dr. Petereit und Armbrüster

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Forderungsmanagement.Problemkredite oder auch NPLs sind für Banken vor allem ein Kostenfaktor. Aber wie damit umgehen? Im deutschen Bankensektor steigt seit einigen Jahren die Tendenz, Problemkredite extern bearbeiten zu lassen. Ein Verkauf kratzt dabei oftmals am Image.
Das anwaltliche Forderungsmanagement verspricht Abhilfe.

„Wir wickeln Problemkredite reputationswahrend und kostenneutral ab“, sagt Karl Otto Armbrüster. Er ist Rechtsanwalt und Seniorpartner der Kanzlei Dr. Petereit und Armbrüster. Seit 1980 ist er bei der Anwaltskanzlei, die sich auf das anwaltliche Forderungsmanagement spezialisiert hat. „Der Konkurs des Mainzer Baumaschinenkonzerns IBH-Holding1984 war das erste große Mandat und gab den Anstoß für die Spezialisierung.“ Die IBH war damals der drittgrößte Baumaschinenhersteller weltweit. Durch die Pleite war auch die Frankfurter Hausbank Schröder, Münchmeyer & Hengst in Schwierigkeiten geraten.

„Danach folgte die Weiterführung eines bedeutenden Unternehmens mit 500 Außendienstmitarbeitern in der Insolvenz. Damals habe ich drei Nadeldrucker zusätzlich bestellt, um die Mahnschreiben schnell und effizient erstellen zu können“, erzählt der Rechtsanwalt. 4.000 offene Rechungen waren aufgelaufen.

Heute laufen die derzeit 60.000 zu bearbeitenden Akten der Anwaltskanzlei – Immobilien-Projekte zwischen 35.000 und 15 Millionen Euro, aber auch die „kleinen“ Verbraucherdarlehen – über ein speziell auf die Bedürfnisse von Banken und der Kanzlei ausgerichtete Software. Die Mandanten sind Lebensversicherer, Bausparkassen, Hypothekenbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen jeder Größe. „Die Software verbindet juristische und buchhalterische Module mit dem Forderungsmanagement“, erklärt Armbrüster.

Die Banken würden bei NPLs von dem Know-how der Anwaltskanzlei in dreierlei Hinsicht profitieren: „Unser Forderungsmanagement senkt die Personal- und Sachkosten der Bank, wir erzielen einen besseren Rückfluss und wir bringen zudem das Wissen mit, das im Insolvenzrecht notwendig ist.“ Dabei ist sich Rechtsanwalt Karl Otto Armbrüster sicher, dass eine Bank immer besser fährt, wenn sie die Arbeit der Mahn- und Abwicklungsabteilung an einen externen Dienstleister auslagert, etwa an eine Kanzlei – intern müssten gekündigte Kredite schließlich nach wie vor betreut werden. „Diese Mitarbeiter wären in der Abteilung für Intensivbetreuung besser aufgehoben und eingesetzt“, so Armbrüster.

„Die Kosten werden deshalb nicht höher. Der Anwalt setzt sein Honorar für das Kreditmanagement schließlich auf die Forderung drauf.“ Und viele Mitarbeiter dürfte diese Aufgabenverschiebung hin zu Intensivbetreuung nicht betreffen. „Wenn mehr als ein Prozent der Mitarbeiter an gekündigten Krediten arbeiten, läuft sowieso was falsch in der Bank.“

Risiko wird überschaubar

Was zu den ausgefallenen Krediten führte, ermittelt die Kanzlei gleich mit. Ein Reporting helfe, die Fehlerquellen zu finden. „Wir verstehen uns vor allem als Dienstleister“, sagt Armbrüster. Nach den langjährigen Erfahrungen der Anwaltskanzlei, liegt der Fehler in vielen Fällen schon bei der Kreditvergabe, etwa durch zu hohe Bewertungen. Die Mitarbeiter der Kanzlei erstellen ein Reporting für jeden einzelnen Fall.

Die Bank kommt so auch ihrer Berichtspflicht gegenüber der Innenrevision und dem Prüfungsverband nach. Armbrüster: „Wir beachten dabei die Anforderungen nach den Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) und den Mindestanforderungen und Rahmenbedingungen an das Kreditmanagement (MaRisk).“ Durch das Reporting könne so die Anzahl der NPLs um ein Vielfaches gesenkt werden.

„Der zweite Vorteil sind die höheren Rückflusszahlen, die wir erzielen. Eine Kanzlei kann gegenüber dem Schuldner ganz anders auftreten als die Bank oder eine Inkassounternehmen“, ist sich der Rechtsanwalt sicher. Das schnelle Geld geht über ihn aber nicht. „Wer sofort Liquidität braucht, muss einen anderen Weg gehen.“ Und letztendlich bringe eine Kanzlei das notwendige Wissen im Insolvenzrecht mit: „Schließlich müssen die Banken im Sinne eines staatlichen Schuldnerschutzes agieren. Dafür ist Spezialwissen notwendig, etwa im Umgang mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und dem Insolvenzrecht“, so Armbrüster. Nach Kündigung eines Kredits gebe es einen „Wettlauf unter Gläubigern“. Da müsse auch die jeweilige Bank schnell und nach geltendem Recht agieren. Die Bankmitarbeiter würden deshalb so regelmäßig wie möglich über die aktuelle Rechtslage informiert werden.

„Jedoch sind die Mitarbeiter einer Bank oftmals nicht ausreichend und aktuell geschult. Das ist bei anwaltlichen Mitarbeitern stets gewährleistet.“ Auch Armbrüster selbst greift nicht nur auf seine jahrelange Erfahrung zurück, sondern ist zusätzlich Ausschussvorsitzender zur Anerkennung als Fachanwalt für das Bank- und Kapitalmarktrecht. Eine Sparte, die es unter den Fachanwälten erst seit dem 1. August 2008 gibt.

Die Bundesrechtsanwaltskammer sah die Notwendigkeit, in Deutschland einen Fachanwalt für das Bank- und Kapitalmarktrecht zu etablieren. Hintergrund ist die starke Ausdifferenzierung des Kapitalmarktrechts und die gleichzeitige Prämisse, dass die beiden Rechtsgebiete in der juristischen Ausbildung an vielen Universitäten nur am Rande berührt werden.

Hauptsächlich beratend tätig

Wird sich zum Beispiel bei ausgefallenen Immobilienkrediten unzureichend um die Sicherheiten seitens der Bank gekümmert, laufen zusätzliche Kosten auf. Die Verbindlichkeiten werden höher. „Zwischen der Vertragskündigung, dem Antrag auf Zwangsversteigerung und dem ersten Versteigerungstermin vergehen zwischen 12 und 18 Monate. Diese Zeit muss eine Bank sinnvoll ausnutzen“, sagt Karl Otto Armbrüster. Hier seien Kreditinstitute aber oft untätig. „Die Immobilie muss verwaltet werden, um den Wert zu erhalten. Die Bank ist im Sinne eines stattlichen Schuldnerschutzes sogar verpflichtet, wie ein ordentlicher Kaufmann zu agieren. So kann ein höherer Ertrag erzielt werden. Das nutzt dem Schuldner wie auch der Bank.“

Kreditinstitute kommen nicht nur wegen des Problemkreditmanagements inklusive Mahnschreiben, gerichtliches Mahnverfahren, Vollstreckung, Schufa-Anbindung sowie dem Reporting auf die Kanzlei zu. Die Entwicklung von neuen Darlehensformen oder auch die Betreuung von neuen Produkten sowie deren Platzierung gehören zum Angebot der Anwaltskanzlei, die auch Büros in Leipzig und Berlin unterhält und etwa 80 Mitarbeiter hat.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Petereit und Armbrüster sind fast überwiegend beratend in den Bereichen Markt und Intensivbetreuung tätig. Nur etwa ein Zehntel der Fälle sind Insolvenzen. Armbrüster: „Je länger wir mit einer Bank zusammenarbeiten, desto mehr verschiebt sich unsere Tätigkeit weg von den Problemkrediten“.

Weitere externe Dienstleister

Mit der Zeit ist auch die Software mitgewachsen. Über eine SAP-Schnittstelle ist die Kanzlei mit dem jeweiligen Finanzdienstleister oder der Versicherung verbunden, um den Datentransfer zu gewährleisten. Im System der Kanzlei läuft der Fall immer über den Namen des jeweiligen Schuldners.

Die Akten sind digitalisiert abrufbar. Die Software ist mit Modulen und Parametern ausgestattet, wie etwa Zwangsvollstreckungsmodule. Diese Lösung erlaubt eine individualisierte Bearbeitung auf EDV-Ebene. Jeder Klick beziehungsweise jede Maßnahme wird dokumentiert inklusive einem Postausgangsbuch. Bei jeder Bank beziehungsweise Mandanten hat die Kanzlei zudem ein eigenes Konto. Armbrüster erklärt: „Damit ist die nötige Transparenz gewährleistet. Die Bank sieht so, welche Eingänge erfolgen. Das ist vor allem für die Revision der Bank wichtig.“ Er fügt aber hinzu, dass trotz der nötigen Offenheit gegenüber der Bank und der Vielzahl der Akten immer penibel das Datenschutzrecht beachtet werde.

Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Fachanwälte für den Sektor Banken und Kapitalmarkt um 70,64 Prozent. Waren es zu Beginn des Jahres 2009 218 Fachanwälte, zählte die Bundesrechtsanwaltskammer zum 1. Januar diesen Jahres 372 Fachanwälte für das Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Mehrzahl davon hat ihren Sitz in Frankfurt und München.

Neben Kanzleien, die sich auf das anwaltliche Forderungsmanagement für Privatdarlehen wie Firmenkredite spezialisiert haben, gibt es weitere externe Dienstleister auf dem deutschen Markt.

Auch Inkassounternehmen operieren heute meist nicht mehr nur als reine Forderungseintreiber. Sie verfolgen mittlerweile einen ganzheitlichen Ansatz des Problemkreditmanagements und sind als Investor tätig. Die Bad Homburger Inkasso ist ein solches Beispiel.

Darüber hinaus gibt es international arbeitende Servicer, wie etwa die Crown Westfalen Credit Services (Tochterfirma der Crown-Gruppe), die hauptsächlich für international agierende Investmentbanken, Private-Equity-Investoren und Pensionskassen arbeiten. Über den Ankauf der Westfalenbank verfügt die Crown-Gruppe über die erforderlichen Banklizenzen, um gewisse Workoutmaßnahmen durchführen zu dürfen. Die Auslagerungsfähigkeit eines Kredites wird in § 25a Abs. 2 KWG geregelt. Auslagerungsfähig sind nach diesem Gesetz Funktionen, die nicht zu den zentralen Leistungsfunktionen einer Bank zählen. Das Problemkreditmanagement von gekündigten Krediten darf jedoch komplett an externe Dienstleister ausgelagert werden.


Autorin: Heidi Roider

Definition: Was ist ein Problemkredit?

 

Es existieren unzählige Begriffe für Problemkredite und leider sind die Definitionen nicht einheitlich geregelt. Für den rechtlichen Spielraum ist es allerdings wichtig zu wissen, welche Art von Kredit vor einem liegt. Bezeichnungen gibt es viele: problembehafteter Kredit, leistungsgestörtes Darlehen, fauler Kredit, Problemkredit oder auch NPL, Sub-performing Loan, Watchlist Loan, Troubled Debt oder Defaulted Debt. All diese Namen stehen für einen Kredit, der einen Ausfall im Kapitaldienst ausweist oder bei dem es sehr wahrscheinlich ist. Es wird jedoch nicht immer klar differenziert, ob der Schuldner den Vertrag bereits gebrochen hat und somit die Kündigung durch den Gläubiger möglich ist.

Seit Basel II gibt es eine Klassifizierung von leistungsgestörten Krediten, die bereits eine große Akzeptanz hat. Laut dem „Neuen Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute (Basel II)“ sind Non-performing Loans Kredite, bei denen der Schuldner seit mindestens 90 Tagen weder Zins- noch Tilgungszahlen geleistet hat. Das entspricht in der Regel drei Zahlungsterminen.

Quelle: Julia Gentgen, Strategien deutscher Banken für den Umgang mit immobilienbesicherten Problemkrediten, Köln 2007 (= Schriftenreihe zur immobilienwirtschaftlichen Forschung).

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