Gleich drei verschiedene Dienste drängen derzeit auf den Markt für rechtssichere E-Mail-Kommunikation. Diese Services heißen „Online-Brief“, „De-Mail“ und „eWitness“. Obwohl sich die Dienste in einigen Einzelheiten voneinander unterscheiden, bieten sie jedoch alle ein Grundprinzip an: Inhalt sowie Versand und Zustellung von E-Mails können im Nachhinein vom Versender rechtssicher nachgewiesen werden. Und dies zu erheblich geringeren Kosten als ein Einschreiben mit Rückschein oder die Zustellung eines Briefes per Gerichtsvollzieher. Die Anbieter der neuen Dienste stammen aus unterschiedlichen Bereichen. Der Online-Brief ist ein Angebot der Deutschen Post und wird voraussichtlich im Sommer des Jahres 2010 einsatzbereit sein. De-Mail ist ein Projekt der Bundesregierung, an dem unter anderem die Deutsche Telekom beteiligt ist. Die De-Mail wird den Bürgern wahrscheinlich ebenfalls schon im Jahr 2010 zur Verfügung stehen. Das System eWitness wird von den Unternehmen Mertes & Leven Profit Elements und Secunet AG angeboten. eWitness wird bereits in vielen europäischen Ländern genutzt und ist in Deutschland schon seit circa zwei Jahren im Einsatz. Während DE-Mail und Online-Brief nur in geschlossenen Benutzergruppen funktionieren, in welchen sowohl Sender als auch Empfänger registriert sein müssen, ist eWitness ein offenes und somit auch weltweit einsetzbares System: Für die Verwendung dieses Systems benötigen die Nutzer keine speziellen E-Mail-Adressen. eWitness ist ein Beispiel dafür, wie rechtsichere E-Mail-Kommunikation im Detail funktionieren kann: Wenn E-Mails mit eWitness abgeschickt werden, wird der Versand dieser E-Mails exakt protokolliert. Der Absender erhält nach erfolgter Zustellung per E-Mail ein Bestätigungsprotokoll vom eWitness-Server, das die gesamte Aktion genau dokumentiert. Der genaue Zeitpunkt des Versandes wird in diesem Protokoll ebenso festgehalten wie der Absender, der Empfänger und der Inhalt der E-Mail. Dieses Protokoll gilt aufgrund der gesetzeskonformen qualifizierten Signatur des Notars als Beweis für den Versand und die Zustellung einer E-Mail. Im Bedarfsfall kann die gesamte Transaktion von einem Notar auch noch zusätzlich in schriftlicher Form urkundlich belegt werden. Alle Versendungsvorgänge sowie die versendeten Daten werden grundsätzlich auf einem Notariatsserver langzeitarchiviert, so dass versandte E-Mails auch noch nach vielen Jahren beweisbar dokumentiert werden können.