Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Die Holzmann Medien GmbH & Co KG ("Verlag"), Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen, führt Ihre Bestellungen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") durch. Diese AGB gelten für Verträge zwischen dem Verlag und dem Abonnenten über die regelmäßige Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften. Die Lieferungen und Leistungen des Verlages erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Ergänzend gelten die im Angebot zur Bestellung angegebenen besonderen Bedingungen.

2. Begründung des Vertragsverhältnisses bei Online-Bestellung

Bei Bestellung über den "Aboshop" im Internet auf www.holzmann-medien.de oder anderen Internetseiten des Verlags füllt der Kunde das dort vorhandene Bestellformular aus. Durch Klicken auf das Feld "Absenden" schickt er die Daten an den Verlag und gibt so ein verbindliches Angebot auf Abschluss des ausgewählten Abonnements ab. Das Angebot kann nur bei vorheriger Akzeptanz dieser AGB durch Anklicken des Kästchens „AGB akzeptieren“ abgeschickt werden. Der Vertrag kommt mit Versand des bestellten Heftes zustande.

3. Lieferung und Leistung
Die regelmäßige Belieferung beginnt nach Erscheinungsweise der bestellten Zei-tung/Zeitschrift jeweils zur nächst erreichbaren Ausgabe nach der Bestellung durch den Abonnenten. Der Transport und die Zustellung der Zeitungen/Zeitschriften erfolgt durch die Deutsche Post Presse Distribution bzw. einem anderen Dienstleistungsunternehmen. Der Abonnent ist verpflichtet, die Zeitung/Zeitschrift für die Dauer des Vertragsverhältnisses abzunehmen und den vereinbarten Bezugspreis zu zahlen. Bei Lieferungen ins Ausland fallen zusätzliche Kosten für den Versand an. Diese sind auf der Bestellseite der jeweiligen Zeitung/Zeitschrift im Internet und im Impressum der jeweiligen Zeitung/Zeitschrift angegeben.

4. Bezugsentgelte und Zahlungsverzug
Der Abonnent hat für die Zeitungen/Zeitschriften die vereinbarten Bezugspreise im Voraus zu entrichten. Die Bezugspreise sind Endpreise und werden jeweils im Impressum jeder Ausgabe der Zeitungen/Zeitschriften veröffentlicht. Der Verlag ist berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB) zu berechnen. Bei Abonnementver-trägen, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

5. Prämien
Etwaige Prämien für eine Abonnementbestellung werden erst nach Zahlungseingang (s. Ziffer 4) versandt. Ist die ausgewählte Prämie zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs nicht mehr lieferbar, so entfällt der Anspruch des Kunden auf die ausgewählte Prämie. Er hat stattdessen die Möglichkeit, eine andere Prämie aus dem aktuellen Prämienangebot für das jeweilige Abonnement auszusuchen.

6. Lieferstörungen und Haftung
Etwaige Zustellmängel sind sofort zu reklamieren. Im Fall von Nichtlieferungen, die ohne Verschulden des Verlages oder infolge von höherer Gewalt einschließlich Streik und Arbeitskampf eintreten sind beide Parteien von der Leistungspflicht befreit. Der Verlag behält sich das Recht vor, in diesen Fällen dem Abonnenten eine Gutschrift zu erteilen oder die nicht gelieferten Ausgaben in Form einer unentgeltlichen Lieferverlängerung zu leisten.
Im Fall von Nichtlieferungen oder verspäteten Lieferungen, die ohne Verschulden des Verlages oder infolge von höherer Gewalt einschließlich Streik und Arbeitskampf eintreten, ist eine Haftung des Verlags ausgeschlossen. In allen anderen Fällen ist die Haftung des Verlags auf den Wert der nicht gelieferten Ausgaben, basierend auf dem für das Abonnement gültigen Preises, beschränkt. Der Verlag behält sich bei gekündigten oder befristeten Abonnements das Recht vor, den Ersatz in Form von unentgeltlicher Lieferverlängerung zu leisten.

7. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag gilt zunächst für die im Angebot beschriebene Mindestlaufzeit. Kündigungen sind jeweils zum Ende der laufenden Bezugszeit möglich. Die Kündigung ist spätestens einen Monat vor Ablauf der laufenden Bezugszeit schriftlich an den Verlag zu richten. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht innerhalb dieser Frist gekündigt wird.

Die Zeitschrift versicherungsbetriebe kann jeweils zum Ende des laufenden Bezugsjahres.
Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sie muss bei Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag zuvor unter angemessener Fristsetzung schriftlich angedroht werden.

8. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Verlags. Diese können Sie auf der Startseite abrufen.
Der Abonnent teilt Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Änderung der zustellfähigen Hausanschrift) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, dem Verlag unverzüglich schriftlich mit.

9. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschie-denheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Besteller Kaufmann, wird als Gerichtsstand Memmingen vereinbart.

Stand: Juni 2010